Der Bundesnachrichtendienst erhielt im Jahr 2015 erweiterte gesetzliche Befugnisse im Bereich der Cyberspionage und Cybersabotage. Doch diese Befugnisse wurden kürzlich vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht forderte eine Neuregelung bis zum Ende des Jahres 2026. Bis dahin müssen bestimmte Daten aus rein inländischen Telekommunikationsverkehren von der Überwachung ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer verhältnismäßigen und gesetzeskonformen Ausgestaltung der BND-Befugnisse im Bereich der Cyberspionage und Cybersabotage. Es wird deutlich, dass eine Neuregelung und Anpassung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben dringend erforderlich ist, um den Schutz der Bürgerrechte zu gewährleisten und gleichzeitig effektive Maßnahmen gegen Cybergefahren zu ermöglichen.