Die geplante Fusion der Unikliniken Mannheim und Heidelberg sorgt für Aufsehen in Nordbaden. Trotz des klaren Verbots des Bundeskartellamts stellt sich die Frage, ob die umstrittene Krankenhausreform einen Zusammenschluss ermöglichen könnte.
Das Bundeskartellamt hat die Fusion untersagt, aber eine Gesetzesänderung könnte diesen Beschluss aushebeln. Bis 2030 besteht die Möglichkeit einer Fusion ohne kartellrechtliche Prüfung. Ein Klinik-Verbund zwischen Land Baden-Württemberg und Stadt Mannheim ist im Gespräch, während die Unikliniken und das Bundeskartellamt unterschiedliche Standpunkte vertreten.
Die Entscheidung des Kartellamts sorgte für eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Ein Plan B mit einer Ministererlaubnis wurde vorerst ausgesetzt.
Die Krankenhausreform und eine potenzielle Gesetzesänderung könnten die Fusion letztendlich ermöglichen, obwohl sie zunächst blockiert wurde. Die Unikliniken setzen ihre Hoffnung auf eine positive Entscheidung durch die Gesetzgebung oder eine Ministererlaubnis als Alternative.