Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der als Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte gilt und dem Staat Milliarden Euro kostete, wurde sowohl vom Landgericht Bonn zu 8 Jahren Haft als auch vom Landgericht Wiesbaden zu 8 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Die Richter in Karlsruhe bestätigten das Urteil des Landgerichts Wiesbaden und ordneten die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Taterträgen an. Bereits im Oktober 2023 wiesen sie das Rechtsmittel von Berger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn zurück. Weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte sind am Landgericht Bonn anhängig.
Die Bestätigung der Strafurteile und die Einziehung der Taterträge verdeutlichen die schwerwiegenden Konsequenzen für Hanno Berger und andere involvierte Personen im Cum-Ex-Skandal. Es wird erwartet, dass Berger eine beträchtlich längere Haftstrafe verbüßen muss.